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Registrieren
So registrieren Sie sich für das Recht auf Reparatur
In Verbindung mit der von der Europäischen Union eingeführten Gesetzgebung zum Recht auf Reparatur kann Ihr Unternehmen eine Drittreparaturstelle für ausgewählte SMART-Displays werden. Dazu füllen Sie bitte unser Registrierungsformular aus und stellen uns folgende Informationen zur Verfügung:
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (mindestens 2 Millionen Euro)
- Nachweis der fachlichen Eignung für die Reparatur elektronischer Bildschirme und der Einhaltung der geltenden Vorschriften für Reparaturbetriebe für elektrische Geräte in den Mitgliedstaaten, in denen Ihr Unternehmen tätig ist.
- Eine gültige Gewerbeerlaubnis
- Die unterschriebene SMART-Geheimhaltungserklärung
Garantieausschluss
- Reparateure Dritter sind kein autorisiertes Reparaturpersonal
- Alle Reparaturen an einem Produkt unter Garantie führen zum Erlöschen der SMART-Garantie für das Produkt
- Garantieausschluss: Wenn ein interaktives Display unter Garantie von einer anderen Person als dem von SMART autorisierten Reparaturpersonal verändert oder gewartet wird, erlischt die SMART-Garantie.
Das Modell und den Garantiestatus des interaktiven SMART Board-Displays können Sie durch Eingabe der Seriennummer auf dieser Seite ermitteln.

